Viel zu früh

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Kinder und Sternenkinder

„Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es Dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne,
weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen können.“
(Antoine de Saint-Exupery Der kleine Prinz / Le petit prince)

Auf einigen Friedhöfen gibt es spezielle Gemeinschaftsgrabanlagen für Sternenkinder. Hier wird die Asche der Stillgeborenen dann anonym bestattet. Das Grabfeld der Schmetterlingskinder ist ein eigener Bereich für die Abschiednahme und wird dementsprechend gestaltet und gepflegt.

Kinder, die mit einem Körpergewicht über 500g tot zur Welt kommen, müssen bestattet werden. Stillgeborene mit einem Gewicht unter 500g werden laut Personenstandsgesetz als Fehlgeburt bezeichnet und müssen nicht in den Personenstandsregister beurkundet werden.

Bis Mai 2013 gab es diese Kinder juristisch gar nicht. Seit Mai 2013 können die Sternenkinder unter 500g Körpergewicht aber auf Wunsch der Eltern beim Standesamt registriert werden.

In der Regel kümmert sich die Klinik um die Bestattung von Fehlgeburten. Jährlich oder halbjährlich werden die Urnen dann in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt.

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