Im Trauerfall
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Wir begleiten Sie im Trauerfall

Der erste Moment, in dem Menschen mit dem Tod einer nahestehenden Person konfrontiert werden, ist oft gekennzeichnet von Schock und einer gewissen Lähmung. In dieser Zeit braucht man Menschen die helfen, die zuhören und denen die Situation und die notwendigen Schritte bekannt sind. Trauern ist etwas ganz persönliches und jeder trauert auf seine Weise.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Trauerweg individuell und respektvoll.

Das bedeutet für Sie:

Es ist uns eine große Verpflichtung, Sie in dieser schweren Zeit zu unterstützen und Sie bei der Abschiednahme und der Trauerfeier zu begleiten.

Rufen Sie uns an und legen Sie alle wichtigen Unterlagen bereit!

Was ist im Trauerfall zu tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause

Bitte informieren Sie zuerst den Hausarzt (bei Nichterreichen den Notarzt), damit er den Tod feststellen kann. Es ist auch sinnvoll, nahe Verwandte über den Todesfall in Kenntnis zu setzen. Rufen Sie dann bei uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause.

Der Verstorbene kann nach Ausstellung der Todesbescheinigung (vorausgesetzt „natürliche Todesursache“) abgeholt werden. Sie können aber auch noch in Ruhe zu Hause Abschied nehmen.

In diesem Fall halten Sie das Zimmer möglichst kühl. Decken Sie den Verstorbenen nur mit einem dünnen Laken zu. Damit der Mund geschlossen ist, rollen Sie ein Tuch und legen Sie die Rolle dem Verstorbenen unter das Kinn und ein Kissen unter den Kopf. Haben Sie keine Angst vor Berührungen. Sie können dem Verstorbenen auch die Hände falten. Gerne bahren wir den Vestorbenen gemeinsam mit Ihnen in seiner gewohnten Umgebung auf.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Heim

Hier informiert das Personal einen Arzt.

Auch in diesem Fall ist es angebracht, dass Sie nahen Verwandten Bescheid geben und einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.

Viele Krankenhäuser und Heime bieten besondere Räume an, wo sich die Angehörigen von den Verstorbenen verabschieden können. Eine persönliche Abschiednahme ist aber auch nach der Abholung durch uns noch möglich, sei es bei Ihnen zu Hause oder in einem Verabschiedungsraum.

Wann und wie sich ein Verstorbener verändert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Art der Krankheit, dem Alter, der Ernährung, von Medikamenten, dem Wetter und der Temperatur.

Stellt der Arzt einen ungeklärten oder unnatürlichen Tod fest, so muss er die Polizei benachrichtigen, die dann weitere Schritte und Untersuchungen unternimmt.

Bei einem Sterbefall im Ausland

In jedem Land gibt es unterschiedliche Formalitäten, Bestimmungen und internationale Abkommen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um die Rückführung ins Heimatland.

Welche Dokumente werden benötigt?

Verheiratet
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch
  • Bei Verwitweten:
    standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Eigene Willenserklärung zur Feuerbestattung des Verstorbenen (falls vorhanden)
  • Grabstellennachweis
  • Rentennummern
  • Unterlagen über Betriebs- oder Zusatzrenten
  • Unterlagen über Krankenkasse – Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeld- oder evtl. Unfallversicherungen)
  • Unterlagen über Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen oder Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Testament oder Hinterlegungsschein (falls vorhanden)
Geschieden
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten:
    standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Eigene Willenserklärung zur Feuerbestattung des Verstorbenen (falls vorhanden)
  • Grabstellennachweis
  • Rentennummern
  • Unterlagen über Betriebs- oder Zusatzrenten
  • Unterlagen über Krankenkasse – Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeld- oder evtl. Unfallversicherungen)
  • Unterlagen über Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen oder Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Testament oder Hinterlegungsschein (falls vorhanden)
Verwitwet
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Eigene Willenserklärung zur Feuerbestattung des Verstorbenen (falls vorhanden)
  • Grabstellennachweis
  • Rentennummern
  • Unterlagen über Betriebs- oder Zusatzrenten
  • Unterlagen über Krankenkasse – Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeld- oder evtl. Unfallversicherungen)
  • Unterlagen über Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen oder Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Testament oder Hinterlegungsschein (falls vorhanden)
Ledig
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde/Familienstammbuch der Eltern
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Eigene Willenserklärung zur Feuerbestattung des Verstorbenen (falls vorhanden)
  • Grabstellennachweis
  • Rentennummern
  • Unterlagen über Betriebs- oder Zusatzrenten
  • Unterlagen über Krankenkasse – Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeld- oder evtl. Unfallversicherungen)
  • Unterlagen über Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen oder Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Testament oder Hinterlegungsschein (falls vorhanden)

 

Formalitätenservice

Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.
Falls Urkunden oder Dokumente nicht vorliegen, so sprechen Sie mit uns. Wir sind gerne bereit, für Sie die erforderlichen Urkunden zu besorgen.
Auch um die Übersetzung von fremdsprachlichen Urkunden kümmern wir uns.

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Welche Bestattungsformen gibt es?

Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer legen fest, wer verpflichtet ist, für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen (Bestattungspflicht). In der Regel sind dies der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister).

Wir beraten und begleiten Sie bei der Wahl Ihrer individuellen Bestattungsform.

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Abschied gestalten - wir begleiten Sie

So wie ein Mensch gelebt hat, so soll er auch verabschiedet werden – individuell.

Die Bestattungshilfe Riedl möchte gemeinsam mit Ihnen die Abschiednahme und die Trauerfeierlichkeiten gestalten. Um bewusst Abschied zu nehmen, können wir mit Ihnen traditionelle, aber auch neue, alternative Wege beschreiten.

Die Mitgestaltung des letzten Abschiedes durch die Trauernden beginnt schon im Sterbehaus. So können sie persönliche Kleidung des Verstorbenen bereitlegen und beim Ankleiden mithelfen. Wie es früher allgemein üblich war, kann der Sarg zu Hause aufgebahrt werden. Der Anblick des Verstorbenen im Sarg lässt die Trauernden die Realität des Todes und den Verlust begreifen. Sie können am Sarg einige Zeit innehalten und Ruhe finden. Eine Berührung, ein Streicheln des Verstorbenen tut den Angehörigen gut. Auch eine christliche Aussegnung durch einen Geistlichen und das gemeinsame Gebet haben tröstende Wirkung.

Wir beraten und begleiten Sie rund um die Bestattung und setzen Ihre persönlichen Wünsche um.

Ausführliches Beratungsgespräch

Wir beraten Sie ohne Zeitdruck in unseren Geschäftsräumen oder bei Ihnen zu Hause. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und wissen, was zu tun ist.

  • Beratung bei der Wahl der Bestattungsform (Erd-, Feuer-, See-, Naturbestattung)
  • Terminabsprache mit dem Pfarrer oder einem Trauerredner
  • Terminabstimmung mit dem zuständigen Friedhofsträger
  • persönliche Betreuung vor, während und nach der Trauerfeier

Sie nennen uns Ihre Wünsche – wir übernehmen die Organisation!

Traueranzeigen/Trauerdruck (Sterbebilder, Trauerkarten)
  • Gestalten und Schalten von Zeitungsanzeigen
  • Eigener Trauerdruck von Sterbebildern und Trauerkarten
Hilfe bei Formalitäten
  • Anzeige des Todesfalles an das zuständige Standesamt und Besorgung der Sterbeurkunden
  • Beschaffung von fehlenden Unterlagen
  • Abmeldung bei Renten- und Krankenversicherungsträgern
  • Abrechnung mit Sterbegeldversicherungen
Grabdekoration und Blumenschmuck
  • Auswahl und Bestellung von Blumenschmuck
  • Dekoration bei der Aufbahrung zur Trauerfeier
  • Grabdekoration
  • Der Blumenschmuck für den Sarg oder die Urne kann von den Angehörigen ausgesucht und auch selbst angebracht werden.
Särge, Urne und Grab
  • Lieferung eines ausgesuchten Sarges mit entsprechender Innenausstattung oder einer Urne
  • Benachrichtigung eines Steinmetzes
  • Terminvereinbarung mit dem Friedhofsträger für die Auswahl der Grabstätte
  • Als Symbol ihrer Verbundenheit und Zuneigung geben die Angehörigen oft persönliche Dinge, wie Fotos, Briefe, gemalte Kinderbilder, Schmuckstücke, Stofftiere, Blumen oder religiöse Gegenstände als Sargbeigaben mit auf den letzten Weg.
  • Eine außergewöhnliche Möglichkeit der Trauerarbeit für Angehörige und Freunde ist die eigenhändige Gestaltung des Sarges, den sie bemalen können, ihre Handabdrücke oder auch Gedanken über das Leben und den Tod darauf anbringen können. Auch Urnen können auf diese Weise gestaltet werden.
Abholung, Überführung, Versorgung der/des Verstorbenen
  • Abholung ,Überführung und Aufbahrung des Verstorbenen
Trauerfeier und Trauermahl
  • Organisation der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
  • Organisation eines Trauermahls
  • Die Abschiedsfeier bildet den Rahmen für den offiziellen Abschied eines Menschen aus diesem Leben. Die Gemeinschaft der Trauernden begleitet den Verstorbenen und die Angehörigen auf diesem Weg. Immer mehr Trauernde nutzen die Möglichkeit, diese Feier mitzugestalten durch Schmücken der Feierhalle, Auswählen der Musikstücke, Vorlesen von Texten, Gebeten und Gedichten oder einer Abschiedsrede und das Anzünden von Kerzen.
  • Ein wichtiger Abschnitt des Trauerweges ist auch der Gang zum Grab. Auf Wunsch können auch die Angehörigen und Freunde den Sarg oder die Urne zu Grabe tragen. Auf diesem letzten Weg des Verstorbenen, den die Trauernden mitgehen, verstärken sie ihre Erinnerungen und innere Verbundenheit mit dem Menschen, den sie am Grab loslassen und beerdigen müssen. Das Absenken des Sarges oder der Urne lässt die Ernsthaftigkeit der Trennung vom Verstorbenen tief erleben. Erd- oder Blumenwurf und Weihwasser drücken die persönliche Anteilnahme am Verlust aus.
  • In welcher Form die Beileidsbezeigungen der Trauergemeinde beim Begräbnis erwünscht sind, hängt von der Anschauung der Angehörigen ab. Soweit gewünscht erhalten die Trauernden die Möglichkeit ihr Beileid persönlich auszusprechen, mitunter können sie sich in ein aufgelegtes Kondolenzbuch eintragen.
  • Die Anteilnahme und die Begleitung durch andere Menschen ist in dieser Stunde oft eine Quelle der Kraft und Stärkung.
  • Auch ganz persönliche Rituale am Grab können sich als tröstlich erweisen. Besonders beim Tod von Kindern oder jungen Menschen symbolisiert z. B. das Aufsteigen lassen von Ballons das Loslassen der Hinterbliebenen.
  • Das Zusammensein nach den Bestattungsfeierlichkeiten (Trauermahl) gibt Raum für Erzählungen und Erinnerungen und stellt nach dem offiziellen Abschied die Hinwendung zum Leben dar.

Bestattungskosten

Bei einem Sterbefall sind viele Faktoren und vor allem die individuellen Wünsche und Vorstellungen der Angehörigen zu berücksichtigen – das macht es praktisch unmöglich, im Vorfeld eine genaue Angabe über die zu erwartenden Kosten für die Bestattung zu machen.

Viele Gesichtspunkte, wie z.B. die Bestattungsart, die Ausgestaltung der Trauerfeier, gewünschte Zeitungsanzeigen oder Trauerdruck beeinflussen den Gesamtpreis.

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Telefon 08092 88403
(24 Stunden erreichbar)