Wir geben
Antworten

Kontakt

 

Fragen & Antworten

In Zusammenhang mit Bestattungen und Bestattungsvorsorge entstehen nicht selten unterschiedliche Fragen.

Wir geben Ihnen hier Antworten auf einige dieser Fragen in Form eines Links an die Hand. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Vorsorge

Was versteht man unter einer Bestattungsvorsorge?

Vorzusorgen heißt, selber zu entscheiden. Es gibt Ihnen die Gewissheit, dass die Gestaltung Ihrer Bestattung nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist.

Vorsorge ist aber auch verantwortungsbewusst den Kindern und Verwandten gegenüber. Man befreit sie von den Entscheidungen, die bei der Gestaltung einer Bestattung anfallen.

Nach dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes sollte auch die finanzielle Absicherung der zukünftigen Bestattungskosten geregelt werden.

Eine persönliche Vorsorgeplanung entlastet und befreit. Sie können mit uns offen über die Frage „was wäre wenn“ sprechen.

Welche Details kann ich in einer Bestattungsvorsorge regeln?

Wir beraten Sie ausführlich und unverbindlich, in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause. Wir bieten Ihnen Bestattungsmodelle in verschiedenen Preisgruppen an, sie können aber auch alle Einzelheiten detailliert im Voraus festlegen, wie

  • die Bestattungsform (z.B. Erd-, Feuer-, Naturbestattung, alternative Bestattung)
  • die Ausstattung (z.B. Sarg, Urne)
  • den Begräbnisort und die Grabart (z.B. Erdgrab, Urnenwand, Grabdenkmal, Grabpflege)
  • die Gestaltung des Abschieds, der Trauerfeier und der Beerdigung (z.B. Aufbahrung und persönliche Abschiednahme, Benachrichtigung nahe stehender Personen,
  • musikalische Umrahmung, Blumenschmuck, Trauerdrucksachen, Anzeigen, Trauermahl)
  • den gewünschten Kostenrahmen
Muss eine Bestattungsvorsorge finanziell abgesichert sein?

Finanzielle Vorsorge für den Bestattungsfall kann getroffen werden

  • durch die Einzahlung eines Betrages auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG
  • durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung
  • durch die Abtretung einer bestehenden Sterbegeld- oder Lebensversicherung
Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie rechtzeitig Vorkehrungen für den Ernstfall treffen.

Wenn Ihr Wille durch die darin enthaltenen Festlegungen eindeutig und sicher festgestellt werden kann, sind die behandelnden Ärzte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran gebunden.

www.bmjv.de

Was regelt das Betreuungsrecht?

Die Zahl der rechtlichen Betreuungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Wie man für den Fall einer eigenen Betreuungsbedürftigkeit mit einer Verfügung vorsorgen kann, lesen Sie hier: www.bmjv.de

Wo bekomme ich Informationen über Erbfolge und Testament?

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die gewünschten Hände kommt, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.

Lesen Sie hier: www.bmjv.de

Kann ich den Bestattungsvorsorgevertrag noch ändern?

ja, da sich im Laufe der Jahre oftmals die Lebensumstände verändern, können Sie selbst die getroffenen Vereinbarungen natürlich noch umgestalten.

Was geschieht mit meiner Bestattungsvorsorge, wenn ich umziehe?

Auch im Falle eines Umzuges und einer damit verbundenen Bestattung in einem weiter entfernten Ort können wir trotzdem für Sie tätig sein. Durch unsere Mitgliedschaften im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und Bestatterverband Bayern e.V., sind wir bundesweit mit Bestattungsunternehmen vernetzt. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir kompetente Partner beauftragen und dadurch weiterhin alles nach Ihren Wünschen regeln können.

Soll ich meine Bestattungsregelungen in einem Testament festhalten?

Die Regelung der dereinstigen Bestattung in einem Testament ist nicht sinnvoll, da die Testamentseröffnung meist zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und somit die Bestattungswünsche nicht rechtzeitig bekannt sind. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie alle Fragen für Ihre spätere Bestattung sicher vorweg klären.

Im Trauerfall

Was muss ich bei einem Sterbefall veranlassen?

Bei einem Sterbefall zu Hause

Bitte informieren Sie zuerst den Hausarzt (bei Nichterreichen den Notarzt), damit er den Tod feststellen kann. Es ist auch sinnvoll, nahe Verwandte über den Todesfall in Kenntnis zu setzen. Rufen Sie dann bei uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Heim

Hier informiert das Personal einen Arzt.

Auch in diesem Fall ist es angebracht, dass Sie nahen Verwandten Bescheid geben und einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.

Welche Unterlagen sind für eine Bestattung notwendig?
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Bei Ledigen: standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde/Familienstammbuch der Eltern
  • Bei Verheirateten: standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen: standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: standesamtliche Heiratsurkunde/Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Eigene Willenserklärung zur Feuerbestattung des Verstorbenen (falls vorhanden)
  • Grabstellennachweis
  • Rentennummern
  • Unterlagen über Betriebs- oder Zusatzrenten
  • Unterlagen über Krankenkasse – Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeld- oder evtl. Unfallversicherungen)
  • Unterlagen über Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen oder Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Testament oder Hinterlegungsschein (falls vorhanden)

 

Außerdem, wenn Sie es wünschen,

  • eigene Kleidung zum Ankleiden des Verstorbenen
  • ein Foto für den Druck von Erinnerungsbildern

Unsere Leistungen

Wer hat die Bestattungspflicht?

Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer legen fest, wer verpflichtet ist, für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen (Bestattungspflicht). In der Regel sind dies der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister).

Wer entscheidet über die Bestattungsform?

Für die Wahl der Bestattungsform und des Bestattungsortes ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend.

Eine Einäscherung muss entweder vom Verstorbenen selbst oder durch bestattungspflichtige Personen ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit anonymen Bestattungen sowie mit alternativen Urnenbestattungsformen.

Braucht man zur Feuerbestattung einen Sarg?

Ja, bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und beigesetzt.

Ist sichergestellt, dass sich nur die Asche des Verstorbenen in der Urne befindet?

Jeder Verstorbene wird einzeln eingeäschert. Um die Identität des Verstorbenen sicherzustellen, wird dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt, die nach der Kremation zusammen mit der Asche in die Urne verbracht wird.

Was kostet eine Bestattung?

Es ist schwierig im Vorfeld genaue Angaben über Kosten für eine Bestattung zu machen. Eine Bestattung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden vier Blöcken zusammen:

  • Dienstleistungen des Bestatters, wie die Trauerberatung, der Sarg, die Sargausstattung, die Erledigung der Formalitäten, das Ankleiden, Einbetten und Überführen des Verstorbenen, Gestaltung und Begleitung der Trauerfeierlichkeiten
  • Von den Hinterbliebenen gewünschte Fremdleistungen, z.B. Blumen, Zeitungsanzeigen, Musikwünsche, Redner, Trauerdruck, Trauermahl
  • Amtliche Gebühren: Bestattungs- und Friedhofsgebühren, Krematorium, Grabgebühren, Kirchengebühren, Leichenschau, Sterbeurkunden
  • Folgekosten wie z.B. Steinmetz, Grabpflege
Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?

Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Bestattung. Sind die Kosten weder vom Erben noch von einem vertraglich Verpflichteten zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (Verwandte in gerader Linie - § 1615 BGB).

Gibt niemand die Bestattung in Auftrag, so wird die Stadt/Gemeinde eine Ordnungsamtbestattung anordnen; für die angefallenen Kosten besteht ein Ersatzanspruch gegenüber dem Pflichtigen.

Welche unterschiedlichen Bestattungsformen gibt es?

Wir können folgende Formen der Bestattung anbieten:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Naturbestattung
  • Baumbestattung in Ebersberg
  • Almwiesenbestattung
  • Baumbestattung
  • Bergbach
  • Felsbestattung
  • Verstreuen der Asche
  • Luftbestattung
  • FriedWald
  • RuheForst
  • Seebestattung
  • Diamantbestattung
  • Anonyme Bestattung
  • Weltraumbestattung
  • Kryonik

Details

Trauer und Abschied

Wie kann ich den Abschied von Verstorbenen gestalten?

Einen Abschied können Sie sehr individuell und persönlich gestalten. Wir machen für Sie alles möglich.

Hier ein paar Gedanken:

  • persönliche Kleidung des Vertorbenen
  • Mithilfe beim Ankleiden
  • Sarg zu Hause aufbahren
  • Sargbeigaben, z.B. persönliche Dinge, wie Fotos, Briefe, gemalte Kinderbilder, Schmuckstücke, Stofftiere, Blumen oder religiöse Gegenstände
  • eingenhändige Gestaltung des Sarges
  • Blumenschmuck
  • Abschiedsfeier (Schmücken der Feierhalle, persönliche Musikstücke, Vorlesen von Texten, Gebete oder Gedichte, Abschiedsrede)
  • Gang zum Grab und Absenken des Sarges oder der Urne
  • Kondolenz
  • Begleitung durch andere Menschen
  • persönliche Rituale
  • Trauermahl
Was ist Trauer?

Die Trauer umfasst die psychischen Reaktionen, die durch den Tod eines nahestehenden Menschen auftreten können. Diese Reaktionen sind eine angemessene Antwort auf den erlittenen Verlust; sie sind natürlich und nur zu verständlich. Trauer ist bereits ein Teil der Verarbeitung eines Verlusts. Sie wird von jedem individuell erlebt.

Phasen der Trauer

  • Realisierung
  • Trauerschmerz
  • Suchen und Sich-Trennen
  • gefühlsmäßige Ablösung

Details

Wo finde ich Hilfe zur Trauerbewältigung?

Nachfolgend haben wir eine Auflistung von verschiedenen Organisationen für Sie zusammengestellt.

Liste Hilfsorganisationen

  • www.netzwerktrauer-ebe.de
    Verschiedene Angebote von Seelsorge, Liturgie und Erwachsenenbildung im Landkreis Ebersberg
  • www.hospizverein-rosenheim.de
    Hospizarbeit – Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden, Angebote verschiedender Trauergruppen
  • www.hospizverein-ebersberg.de
    Für Menschen, die nur noch eine eng begrenzte Lebenszeit vor sich haben.
  • www.caritasebersberg.de
    Angebot für Trauernde, die einen nahestehenden Menschen gehen lassen mussten.
  • www.verwaiste-eltern-muenchen.de
    Selbsthilfeverein und eine Beratungsstelle für Mütter, Väter, Geschwister, Großeltern, die den Tod eines Kindes in der Familie zu betrauern haben.
  • www.barmherzige-johanneshospiz.de
    Hospizarbeit und Palliativmedizin, um sterbende Menschen auf ihrem Weg zu begleiten.
  • www.kit-muenchen.de
    Einrichtung des Rettungsdienstes München zur Krisenintervention bei akut psychisch traumatisierten Menschen, Nachsorgeprojekt für belastete Kinder. 
  • www.telefonseelsorge.de
    In schwierigen Lebenssituationen widmen sich ausgebildete ehrenamtlich Mitarbeitende Ihnen und Ihren Sorgen am Telefon, per Chat und Webmail.
  • www.lacrima-muenchen.de
    Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche in München.
  • www.nicolaidis-stiftung.de
    Hilfe für junge Witwen und Witwer und deren Kinder.
  • www.youngwings.de
    Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 21, die um einen nahen Angehörigen oder um andere wichtige Bezugspersonen trauern.
  • www.sternenkinder-eltern.de
    Hilfe für Eltern, die ihr Kind durch Fehlgeburt, Frühgeburt oder Totgeburt verloren haben, oder zu verlieren drohen.
  • www.chv.org
    Sorge für Menschen, die an ihrem Lebensende stehen.
  • www.hospiz-da-sein.de
    Ambulanter Hospiz-und Palliativberatungsdienst, Trauerbegleitung.
  • www.ambulantes-kinderhospiz-muenchen.de
    Ambulantes Kinderhospiz München – Ehrenamtliche Betreuung schwerst oder unheilbar erkrankter Kinder und deren Familien.
  • www.mit-institut.de
    Münchner Institut für Trauerpädagogik: Beratung und Begleitung bei Verlust, Konflikt und Trauer
  • www.die-arche.de
    Suizidprävention und Hilfe in Lebenskrisen
  • www.natuerliche-geburt.de
    Selbsthilfegruppe für Eltern, deren Kind während der Schwangerschaft, der Geburt oder in der Zeit danach gestorben ist
  • www.sids.de
    Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod
  • www.schmetterlingskinder.de
    Für Eltern, die durch eine Fehlgeburt, Totgeburt, medizinisch indizierten Abbruch, eine Frühgeburt, durch Krankheit, oder während oder kurz nach der Geburt oder durch den plötzlichen Säuglingstod ihr Kind verloren haben.
  • www.initiative-regenbogen.de
    Kontaktkreis für Eltern, die ein Kind durch Fehlgeburt, Frühgeburt, Totgeburt oder kurz nach der Geburt verloren haben.
  • www.reiseinsleben.de
    Reisen für trauernde Frauen und Männer jeden Alters in Gemeinschaft, Begleitung und Anleitung.
  • www.agus-selbsthilfe.de
    AGUS – Angehörige um Suizid e.V. ist die bundesweite Selbsthilfeorganisation für Trauernde, die einen nahe stehenden Menschen durch Suizid verloren haben.
  • www.verwitwet.de
    Internetgemeinschaft für alle, die in jungen Jahren ihren Lebenspartner verloren haben.
Wie kann ich mich Trauernden gegenüber verhalten?

Sie haben die Nachricht vom Tod eines Verwandten oder Bekannten erhalten. Sie sollten in jedem Fall auf die schlechte Nachricht reagieren und Ihre Betroffenheit ausdrücken.

Details

Impressum Datenschutz
Im Notfall
Telefon 08092 88403
(24 Stunden erreichbar)