Wir geben
Antworten
In Zusammenhang mit Bestattungen und Bestattungsvorsorge entstehen nicht selten unterschiedliche Fragen.
Wir geben Ihnen hier Antworten auf einige dieser Fragen in Form eines Links an die Hand. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Vorzusorgen heißt, selber zu entscheiden. Es gibt Ihnen die Gewissheit, dass die Gestaltung Ihrer Bestattung nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist.
Vorsorge ist aber auch verantwortungsbewusst den Kindern und Verwandten gegenüber. Man befreit sie von den Entscheidungen, die bei der Gestaltung einer Bestattung anfallen.
Nach dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes sollte auch die finanzielle Absicherung der zukünftigen Bestattungskosten geregelt werden.
Eine persönliche Vorsorgeplanung entlastet und befreit. Sie können mit uns offen über die Frage „was wäre wenn“ sprechen.
Wir beraten Sie ausführlich und unverbindlich, in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause. Wir bieten Ihnen Bestattungsmodelle in verschiedenen Preisgruppen an, sie können aber auch alle Einzelheiten detailliert im Voraus festlegen, wie
Finanzielle Vorsorge für den Bestattungsfall kann getroffen werden
Mit einer Patientenverfügung können Sie rechtzeitig Vorkehrungen für den Ernstfall treffen.
Wenn Ihr Wille durch die darin enthaltenen Festlegungen eindeutig und sicher festgestellt werden kann, sind die behandelnden Ärzte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran gebunden.
Die Zahl der rechtlichen Betreuungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Wie man für den Fall einer eigenen Betreuungsbedürftigkeit mit einer Verfügung vorsorgen kann, lesen Sie hier: www.bmjv.de
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die gewünschten Hände kommt, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Lesen Sie hier: www.bmjv.de
ja, da sich im Laufe der Jahre oftmals die Lebensumstände verändern, können Sie selbst die getroffenen Vereinbarungen natürlich noch umgestalten.
Auch im Falle eines Umzuges und einer damit verbundenen Bestattung in einem weiter entfernten Ort können wir trotzdem für Sie tätig sein. Durch unsere Mitgliedschaften im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und Bestatterverband Bayern e.V., sind wir bundesweit mit Bestattungsunternehmen vernetzt. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir kompetente Partner beauftragen und dadurch weiterhin alles nach Ihren Wünschen regeln können.
Die Regelung der dereinstigen Bestattung in einem Testament ist nicht sinnvoll, da die Testamentseröffnung meist zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und somit die Bestattungswünsche nicht rechtzeitig bekannt sind. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie alle Fragen für Ihre spätere Bestattung sicher vorweg klären.
Bitte informieren Sie zuerst den Hausarzt (bei Nichterreichen den Notarzt), damit er den Tod feststellen kann. Es ist auch sinnvoll, nahe Verwandte über den Todesfall in Kenntnis zu setzen. Rufen Sie dann bei uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause.
Hier informiert das Personal einen Arzt.
Auch in diesem Fall ist es angebracht, dass Sie nahen Verwandten Bescheid geben und einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.
Außerdem, wenn Sie es wünschen,
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer legen fest, wer verpflichtet ist, für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen (Bestattungspflicht). In der Regel sind dies der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister).
Für die Wahl der Bestattungsform und des Bestattungsortes ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend.
Eine Einäscherung muss entweder vom Verstorbenen selbst oder durch bestattungspflichtige Personen ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit anonymen Bestattungen sowie mit alternativen Urnenbestattungsformen.
Ja, bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und beigesetzt.
Jeder Verstorbene wird einzeln eingeäschert. Um die Identität des Verstorbenen sicherzustellen, wird dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt, die nach der Kremation zusammen mit der Asche in die Urne verbracht wird.
Es ist schwierig im Vorfeld genaue Angaben über Kosten für eine Bestattung zu machen. Eine Bestattung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden vier Blöcken zusammen:
Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Bestattung. Sind die Kosten weder vom Erben noch von einem vertraglich Verpflichteten zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (Verwandte in gerader Linie - § 1615 BGB).
Gibt niemand die Bestattung in Auftrag, so wird die Stadt/Gemeinde eine Ordnungsamtbestattung anordnen; für die angefallenen Kosten besteht ein Ersatzanspruch gegenüber dem Pflichtigen.
Wir können folgende Formen der Bestattung anbieten:
Einen Abschied können Sie sehr individuell und persönlich gestalten. Wir machen für Sie alles möglich.
Hier ein paar Gedanken:
Die Trauer umfasst die psychischen Reaktionen, die durch den Tod eines nahestehenden Menschen auftreten können. Diese Reaktionen sind eine angemessene Antwort auf den erlittenen Verlust; sie sind natürlich und nur zu verständlich. Trauer ist bereits ein Teil der Verarbeitung eines Verlusts. Sie wird von jedem individuell erlebt.
Phasen der Trauer
Nachfolgend haben wir eine Auflistung von verschiedenen Organisationen für Sie zusammengestellt.
Liste Hilfsorganisationen
Sie haben die Nachricht vom Tod eines Verwandten oder Bekannten erhalten. Sie sollten in jedem Fall auf die schlechte Nachricht reagieren und Ihre Betroffenheit ausdrücken.